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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10   

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OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10 (https://dejure.org/2011,13205)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2011 - 2 B 2.10 (https://dejure.org/2011,13205)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 2 B 2.10 (https://dejure.org/2011,13205)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art ... 16a Abs 1 GG, Art 8 MRK, Art 14 MRK, § 91 VwGO, § 125 Abs 1 VwGO, § 173 S 1 VwGO, § 264 Nr 2 ZPO, § 2 Abs 3 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 10 Abs 1 AufenthG, § 10 Abs 3 S 1 AufenthG, § 10 Abs 3 S 3 AufenthG, § 11 Abs 1 AufenthG, § 25 Abs 3 AufenthG, § 25 Abs 4 AufenthG, § 25 Abs 5 AufenthG, § 28 Abs 1 S 4 AufenthG, § 52 Abs 1 Nr 5 AufenthG, § 60 Abs 1 AufenthG, § 60 Abs 7 AufenthG, § 13 AsylVfG, § 24 Abs 2 AsylVfG, § 31 Abs 2 S 1 AsylVfG, § 31 Abs 3 S 1 AsylVfG, § 1592 Nr 2 BGB, § 1594 Abs 1 BGB, § 1626 Abs 1 BGB, § 1626a Abs 1 BGB, § 1626a Abs 2 BGB, § 1626d Abs 1 BGB, § 1684 Abs 1 Halbs 1 BGB, § 1672 Abs 1 BGB
    Berufung; Erweiterung des Klageantrags; Klageänderung; Aufenthaltserlaubnis; Kubaner; Familiennachzug; nichtsorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen; familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet gelebt; Sperrwirkung; Asylantrag; unanfechtbare ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpruch eines Ausländers und Vaters eines minderjährigen ledigen Deutschen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Fehlen einer Sorgeberechtigung für das Kind; Bestimmung einer verantwortungsvoll gelebten und dem Schutzzweck des Art. 6 GG entsprechenden ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 4, AufenthG § 10 Abs. 3 S. 1
    Vaterschaftsanerkennung, Kindeswohl, Sorgerecht, Sperrwirkung, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Schutz von Ehe und Familie, Unanfechtbarkeit, Ablehnung des Asylantrags, rechtskräftige Ablehnung des Asylantrags, Eltern-Kind-Verhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpruch eines Ausländers und Vaters eines minderjährigen ledigen Deutschen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Fehlen einer Sorgeberechtigung für das Kind; Bestimmung einer verantwortungsvoll gelebten und dem Schutzzweck des Art. 6 GG entsprechenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
    Im Falle eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, wird in der Regel von einer familiären Gemeinschaft auszugehen sein (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, Rn. 29 ff., und vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
    Eine enge, auf das Begehren der Anerkennung als Asylberechtigter im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG beschränkte Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Ablehnung des Asylantrags im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG entspräche offensichtlich auch nicht dem Zweck der Vorschrift, den Missbrauch im Asylverfahren zu sanktionieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 -, BVerwGE 132, 382, 386, Rn. 18, unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien, BT-Drucks 15/420 S. 73).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 -, BVerwGE 132, 382, Rn. 21) muss ein von einer ausländerrechtlichen Vorschrift vorausgesetzter Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ein strikter Rechtsanspruch sein, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
    Soweit § 1626a Abs. 1 Nr. 1 und § 1672 Abs. 1 BGB i.d.F. des Kindschaftsrechtsreformgesetzes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - (NJW 2010, 3008) mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind, hat dies für den vorliegenden Fall keine Auswirkungen, da das Bundesverfassungsgericht angeordnet hat, dass bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung § 1626a BGB mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht, und § 1672 BGB mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

    Dem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits erwähnten Urteil vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - (NJW 2010, 3008) Rechnung getragen, indem es angeordnet hat, dass bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung § 1626a BGB mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht, und § 1672 BGB mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
    Im Falle eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, wird in der Regel von einer familiären Gemeinschaft auszugehen sein (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, Rn. 29 ff., und vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus familiären

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
    Insoweit sind die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Reichweite der Beseitigung der Sperrwirkung einer Ausweisung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) durch die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG übertragbar (vgl. Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 5.09 -, BVerwGE 136, 284, 288 f., Rn. 14).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
    Dass die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen erteilt werden soll, die Ausländerbehörde also nur in atypischen Fällen ausnahmsweise nach Ermessen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 -, BVerwGE 124, 326, 331), während die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG grundsätzlich im Ermessen der Behörde steht, rechtfertigt ebenfalls keine unterschiedliche Würdigung.
  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
    In dem Fall Z. gegen Deutschland (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2009 - 22028/04 -, NJW 2010, 501) hat der Gerichtshof lediglich festgestellt, dass der durch § 1626a BGB bewirkte grundsätzliche Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung der Alleinsorge an die Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz des Wohls eines nichtehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig sei und folglich eine Verletzung von Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK vorliege.
  • VG Trier, 04.03.2009 - 5 K 807/08

    Die Errichtung eines der Jagdausübung dienenden Kühlgebäudes im Außenbereich ist

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
    Mit Beschluss vom 22. September 2008 hat das Verwaltungsgericht das Verfahren "- wie in der mündlichen Verhandlung im einzelnen erörtert -" zur gesonderten Entscheidung unter dem Az.: 5 K 807/08 abgetrennt, soweit der Kläger eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3, 4 und 5 AufenthG begehrt.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
    Denn zum einen hat sich der Beklagte in der Berufungserwiderung rügelos i.S.d. § 91 Abs. 2 VwGO auf die geänderte Klage eingelassen; zum anderen ist hier auch die Sachdienlichkeit im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO zu bejahen, da durch eine Entscheidung über die geänderte Klage der sachliche Streitstoff zwischen den Parteien im anhängigen Verfahren endgültig ausgeräumt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172, 173).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2005 - 2 N 171.05
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
    Die Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Senats vom 8. September 2005 - OVG 2 N 171.05 - abgelehnt.
  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Diese Erteilungssperre für solche anderen Zwecken dienende Aufenthaltserlaubnisse wird durch die Erteilung und Verlängerung eines humanitären Aufenthaltstitels, hier einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, nicht aufgehoben (so bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 B 2.10 - juris Rn. 34 ff.; ebenso Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 10 Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 24.02.2021 - 3 D 66/20

    Duldung; Sperrwirkung; Unionsbürger; Aufenthaltsrecht sui generis

    12 Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, so dass entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG eine Ausnahme von der Titelerteilungssperre zu machen wäre, denn auch im Fall des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG handelt es sich nur um einen Anspruch aufgrund einer Sollvorschrift und um keinen sich unmittelbar aus einer Rechtsvorschrift ergebenden Anspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2015 - 1 C 31/14 -, juris Rn. 20 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 10. Mai 2017 - 3 B 90/17 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 17. Januar 2018 - 3 A 293/17 -, juris Rn. 9; Dienelt a. a. O. Rn. 26 ff.; Huber, in: ders., Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 10 AufenthG Rn. 11; Maaßen/Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 28. Ed., Stand: 1. Januar 2021, § 25 Rn. 154).13 Mit der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG sowie den im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Duldungsansprüchen wird der Gesetzgeber auch den Schutzwirkungen von Art. 6 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK in hinreichendem Umfang gerecht, so dass es vor deren Hintergrund auch keiner einschränkenden Auslegung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG bedarf (VGH BW, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 11 S 1224/18 -, juris Rn. 23 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 9. Juni 2011 - OVG 2 B 2.10 -, juris Rn. 34; Dienelt a. a. O. Rn. 39 f.).
  • VG Berlin, 20.12.2011 - 35 K 498.09

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug;

    Sie steht einer Anwendung von § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG daher nicht entgegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Juni 2011 - OVG 2 B 2.10 -, Rn. 28 ff.; zit. nach juris).

    Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008, a.a.O., Rn. 21; vgl. ferner nunmehr auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Juni 2011, a.a.O., Rn. 33).

  • VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung einer familiären

    Es ist daher im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, Rn. 29 ff., und vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2011 - OVG 2 B 2.10 -, juris).
  • VG Freiburg, 15.02.2023 - 1 K 1555/21

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG 2004

    Vielmehr verknüpft § 24 Abs. 2 AsylG, demzufolge dem Bundesamt nach Stellung eines Asylantrags auch die Entscheidung obliegt, ob ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegt, diese ausländerrechtliche Entscheidung lediglich verfahrensrechtlich mit der Entscheidung über den Asylantrag (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2011 - OVG 2 B 2.10 -, juris Rn. 29 f.).
  • VG Bayreuth, 21.08.2018 - B 6 E 18.750

    Reichweite der Sperrwirkung für abgelehnte Asylbewerber beim Familiennachzug zum

    Ein Rückgriff auf humanitäre Aufenthaltstitel zur Legalisierung des Aufenthalts aus familiären Gründen im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 3 AufenthG ist auch bei Ausnahmekonstellationen (OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 09.06.2011 - OVG 2 B 2.10, juris Rn. 34 "ausnahmsweise") im Hinblick auf den ab 01.08.2015 gültigen § 25b AufenthG nicht veranlasst (zur Problematik siehe BayVGH, Beschluss vom 06.02.2018 - 19 CE 16.1611, Rn. 13).
  • VG München, 30.06.2011 - M 24 K 10.3186

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise bei Widerruf des

    Nach in Rechtsprechung und Literatur vertretener Meinung ist ein Asylantrag im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG jedoch nur dann abgelehnt, wenn weder eine Asyl- noch eine Flüchtlingsanerkennung vorliegt (vgl. OVG B-Bbg., Urt. v. 9.6.2011, OVG 2 B 2.10, juris RdNr. 29; Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Juli 2011, RdNr. 112 zu § 10; Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl. 2011, RdNr. 11 zu § 10 AufenthG; eine gegenteilige Auffassung hierzu ist nicht ersichtlich).
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